Meine Auszeit – Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
In die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland – kurz ELEFAND genannt – können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die sich vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten, eintragen. Das ist durch § 6 Abs. 3 Konsulargesetz geregelt. Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushalts – auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit – können als Begleitpersonen mit eingetragen werden. Die Registrierung wird allen Deutschen empfohlen – unabhängig vom Ort und der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Über die Registrierung in ELEFAND können die Auslandsvertretungen mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt treten. Es können alle aktuellen und zukünftigen Auslandsaufenthalte eingetragen werden. Und, was ich auch wichtig finde, man kann Menschen seines Vertrauens als Notfallkontakt angegeben. Dann müssen nämlich Botschaften und Konsulate nicht erst erst einmal zeitaufwendig nach Kontaktpersonen suchen. Ganz klar, dass ich diesen Service nutze.