Meine Auszeit – Die Tücken beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung

Zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2023 von Birk Karsten Ecke

Bild: Auslandskrankenversicherung. Klicken Sie auf das Bild um es zu vergrößern. (c) by Fidsor (Fakhruddin Memon) , pixabay.com.

Auszeit – Die Tücken beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung

Ich habe mich entschieden, ab Juli 2023 für mindestens ein Jahr eine Auszeit zu nehmen und mir die Welt anzusehen. Da ich die Reisen selbst und ohne Reiseveranstalter plane, bedeutet das zuerst einmal einen großen Planungs- und Vorbereitungsaufwand. Dazu gehört für mich unter Anderem der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Ehrlich gesagt, habe ich mir das weit weniger kompliziert vorgestellt. Auslandskrankenversicherungen für typische Urlaubsreisen bekommt man bei nahezu allen Versicherungsunternehmen – und das für vergleichsweise wenig Geld. Bei einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung sieht das allerdings deutlich anders aus.

Zuerst einmal ist wichtig, zu wissen, dass In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz die Versicherten bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen haben. Dieser Anspruch besteht auch weiterhin im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Es gelten aber dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Das ist eines der Probleme, denn nicht überall in der EU oder dem EWR ist der Standard der staatlichen Gesundheitsfürsorge so hoch wie in Deutschland.

Es lohnt sich daher eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die einen weitaus besseren Leistungsumfang bietet. Private Auslandskrankenversicherungen für typische Urlaubsreisen gibt es bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften. Diese kosten nicht einmal viel Geld und sind schon ab etwa 13,- € pro Jahr zu bekommen, in der Regel auch online. Sie gelten normalerweise für ein Jahr, sichern aber pro Reise nur für begrenzte Anzahl an Auslandstagen ab. Je nach Anbieter sind das zwischen 30 und 63 Tagen pro Reise.

Du musst daher innerhalb des Absicherungszeitraumes wieder in Deutschland eingereist sein. Für eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft solltest Du das glaubhaft nachweisen können. Das kannst Du zum Beispiel mit einer Hotelrechnung, einem Flug-, Schiff-, Bahn- oder Busticket oder einer Tankquittung tun. Am Besten ist die Bezahlung mit einer Kreditkarte, denn die läuft auf Deinen Namen. Ansonsten kann den Nachweis auch eine Touristeninformation oder auch ein Pastor oder irgendeine Behörde unterzeichnen.

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Das Angebot ist diesbezüglich auf deutlich weniger Versicherungsgesellschaften eingeschränkt. Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung kannst Du für wenige Tage bis zu zwei Jahren abschließen. Das geht oft auch online. Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob Du einen Versicherungsschutz für die USA und Kanada benötigst. Dort sind medizinische Leistungen extrem teuer und das schlägt sich selbstverständlich im Preis nieder.

Zum Beispiel beträgt der Preis für eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für 365 Tage Stand Juni 2023 bei der größten deutschen Versicherungsgesellschaft weltweit ohne USA und Kanada 949,- € aber weltweit mit USA und Kanada 2.190,- €. Das ist schon ein satter Preisunterschied. Für nur Europa sind bei dieser Gesellschaft 766,- € fällig. Lies Dir vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen genau durch. Es gibt nämlich Versicherungen, die in dem Moment, an dem Du zwischendurch in Deutschland einreist, sofort seitens des Versicherungsgebers storniert werden – ohne den Betrag bis zum regulären Auslaufen der Versicherung zurückzuzahlen.

Dieser Punkt ist ganz wichtig und sollte vor dem Abschluss abgeklärt werden. Er betrifft unter Umständen auch Schiffs- und Flugreisen. Es gibt ein Positionspapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Hoheitsrechte auf Schiffen und in Flugzeugen. Kurz gefasst gilt:

  • Handelsschiffe sind völkerrechtlich als schwimmender Gebietsteil des Landes anzusehen, dessen Flagge sie führen, weil sie den Rechtsvorschriften des Flaggenstaates unterliegen.
  • Luftfahrzeuge sind völkergewohnheitsrechtlich nicht Teil des Territoriums ihres Heimatstaates. Jeder Staat besitzt über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit. Damit unterwirft sich jedes Luftfahrzeug dem jeweiligen Recht des Staates, über dessen Territorium es sich aufhält (Chikagoer Abkommen, 07.12.1944).
  • Daneben gilt für Luftfahrzeuge über dem offenen Meer gewohnheitsrechtlich das sogenannte Flag Right. Das bedeuted, dass in diesem exterritorialen Gebiet das Recht desjenigen Landes gilt, in dem die Fluggesellschaft zugelassen ist.


Mein Fazit:
Ich habe beim größten deutschen Automobilclub eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Neben einer Auslandskrankenversicherung für 63 Tage pro Reise mit einem Gültigkeitszeitraum von einem Jahr umfasst die Mitgliedschaft  eine hervorragende Mobilitätsgarantie, auch im Ausland und auch für Mietfahrzeuge. Für längere Auslandsaufenthalte werde ich jeweils eine gesonderte Langzeit-Auslandskrankenversicherung für den jeweils geplanten Zeitraum inklusive einer sinnvollen zeitlichen Reserve abschließen, aber auf keinen Fall für ein volles Jahr. Das funktioniert online und über Nacht.

Reisen ist das Einzige, das man kaufen kann und das einen dennoch reicher macht.

Externe Links:

Versicherungsschutz im Ausland – BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html

Kurzinformation: Ausübung von Hoheitsgewalt auf Schiffen und Flugzeugen – Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/resource/blob/564230/67914a8fc5ddfb2550dd359e487083c3/WD-2-078-18-pdf-data.pdf

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