Zuletzt aktualisiert am 28. April 2020 von Birk Karsten Ecke
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Freitag, 20.03.2020, Nägel mit Köpfen gemacht. Für Bayern gilt seit Samstag. 21.03.2020 um 00:00 Uhr eine “erweiterte Ausgangsbeschränkung“. Damit sind weitgehende Beschränkungen der Bevölkerung des Freistaates festgelegt worden. Die Maßnahmen Söders finden bei den Menschen in Bayern allgemeine Zustimmung. Die Bewohner Bayerns sind sehr wohl bereit, für die Eindämmung des Coronavirus Einschränkungen im Privatleben Opfer zu bringen.
Im Zuge der Umsetzung der “erweiterten Ausgangsbeschränkungen” wurde unter anderem der Hotelbetrieb eingeschränkt. Hotels dürfen nur noch ausschließlich Geschäftsreisende und/oder Gäste für nicht private touristische Zwecke beherbergen. Ausdrücklich untersagt ist ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hotels dürfen nur Dienstreisenden oder Monteuren Zimmer vermieten. Ihre Restaurants müssen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. (siehe https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/FAQ_Corona.pdf). Die Menschen in Bayern dürfen ihre Wohnungen nur noch unter triftigen Gründen verlassen.
Ein besonderer Gast im Freistaat Bayern ist der thailändische König Maha Vajiralongkorn, der offiziell Rama X. genannt wird. Seine Majestät sind eine schillernde Persönlichkeit – im wahrsten Sinne des Wortes. Seine derzeitige Lebensabschnittsgefährtin ist eine ehemalige Stewardess, die innerhalb kurzer Zeit vom Dienstgrad eines Oberst über den eines Generalmajors zum Generalleutnant avancierte. Bei seinen Untertanen ist Rama X. alles andere als beliebt. Darüber reden darf man in Thailand nicht. Auf Kritik an diesem Potentaten stehen dort mehrere Jahre Knast. Ungefähr 60 Milliarden Dollar reich, besitzt er eine Villa in Tutzing am Starnberger See. Für so eine wichtige Persönlichkeit macht man im Freistaat Bayern traditionell schon mal gerne eine Ausnahme – zumindest auf lokalpolitischer Ebene.
König Rama X. hat trotz der “erweiterten Ausgangsbeschränkung” eine Sondergenehmigung vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erhalten. Er durfte sich samt seinem “Hausstand” in einem ****Luxushotel in Garmisch-Partenkirchen einmieten. Der Name des Hotels soll hier nicht genannt werden, auch wenn er in anderen Medien im Klartext zu finden ist. Es ist ausdrücklich nicht im Sinne des Autors dieses Artikels, das Hotel zu ruinieren. Die Angestellten des Hotels können nichts für die Kungelei des schwerreichen Besitzers aus dem Oman mit einem thailändischen König und einem – verwenden wir mal nicht das derbe bayerische Wort – oberbayerischen Landrat. Der Landrat von Garmisch-Partenkirchen – das muss man fairerweise sagen – gehört nicht mal der CSU an.
Obwohl das Landratsamt der Öffnung des Hotels für den thailändischen König samt “Hausstand” stattgegeben hat, ist man dort nicht in der Lage, mitzuteilen, wieviele Personen im Hotel untergebracht sind. Laut “BILD” sind es mindestens 20 weibliche Personen plus Bedienstete. Auf jeden Fall ist eine Verbreitung des Coronavirus laut Landratsamt ausgeschlossen. Immerhin handelt es sich um “eine einzige homogene Personengruppe ohne Fluktuation”. Dem König ist die Ausnahmesituation im Freistaat komplett sch**ssegal. Er radelt laut “BILD” immer wieder samt Entourage durch Garmisch-Partenkirchen. Der Begriff “Hausstand” ist übrigens in den Richtlinien nicht enger gefasst.
Wie nicht anders zu erwarten, sind der Polizei des Präsidiums Oberbayern Süd keinerlei Verstöße des Königs und seines Personals gegen die Ausnahmeregeln bekannt. Auch das bayerische Gesundheitsministerium hat selbstverständlich keine Hinweise auf Verstöße ihrer Gnaden erhalten. Laut FOCUS hat sich aber das Gesundheitsministerium ausdrücklich dahingehend geäußert, dass die Gesundheitsministerin Melanie Huml nicht in die Erteilung der der Ausnahmegenehmigung eingebunden war. Im Klartext: Geht etwas schief, dann wird ausschließlich der Landrat von Garmisch-Partenkirchen, Anton Speer von den bei der CSU ungeliebten Freien Wählern, in die politische Wüste geschickt.
Dass sich der thailändische König unter den Umständen der “erweiterten Ausgangsbeschränkung” an einem Ort, zu dem er sonst keinerlei Beziehung hat, aufhalten darf, hat durchaus weitreichende Konsequenzen. Für normale Bürger in Bayern gilt nämlich nicht einmal der Besuch einer Zweitwohnung als triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen. Im Zusammenhang mit der Ausnahmeregelung für König Rama X. fände es der Autor auch angemessen, wenn das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und die dortige Bevölkerung sämtliche Statements und Forderungen zu Autos mit Kennzeichen anderer Regionen Bayerns, die sich im Landkreis bewegen oder parken, unterlassen würden. Räumt erst mal Euren eigenen Saustall auf! Es ist nicht verboten, in andere Landkreise zu fahren und dort spazieren zu gehen oder Sport zu treiben, soweit die Regeln beachtet werden.
Andere Hotels könnten aus der Sonderregelung für den thailändischen König eine Geschäftsidee machen. Schaut mal, ob Ihr Leute zusammenbringt, die sich als “homogene Gruppe ohne Fluktuation” zusammenfinden und gemeinsam buchen. Facebook oder WhatsApp machen sowas problemlos möglich. Ich persönlich finde Rothenburg ob der Tauber oder auch Nürnberg, Fulda und Hamburg oder Bremen sehr schön. Auch Sassnitz auf der Insel Rügen hat außerhalb der Sommersaison einen gewissen Reiz. Ich bin in den nächsten drei Wochen sofort dabei.