Zuletzt aktualisiert am 4. April 2020 von Birk Ecke
Am Freitag, 21.03.2020, hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder als erster eine Ausgangsbeschränkung erlassen. Dafür hat er sich von Politikern anderer Bundesländer zuerst einmal eine harsche Kritik eingehandelt. Wenige Tage später haben alle anderen deutschen Bundesländer ebenfalls Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen erlassen. Diese sind aber zum Teil sehr unterschiedlich hart. Bestandteil dieser Beschränkungen sind auch – je nach Bundesland – unterschiedliche Bußgeldkataloge. Eine einheitliche Regelung wurde nicht vereinbart.
Deutschland ist damit wieder in die Kleinstaaterei, die eigentlich 1871 mit der Gründung des Deutschen Reiches aufgehoben wurde, abgeglitten. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es wieder Grenzen. Es ist ein Unding, dass ein- und der selbe Sachverhalt je nach Bundesland unterschiedlich oder gar nicht als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat gewertet wird. Gute Beispiele sind Sachsen und Sachsen-Anhalt – benachbarte Bundesländer:
- Sachsen kennt nur drei bußgeldrelevante Verstöße bezüglich SächsCoronaSchVO vom 31.03.2020
- Verlassen der häuslichen Unterkunft (ohne triftigen Grund §2) mit 150,- EURO.
- Verstoß gegen das Besuchsverbot (§3) mit 500,- EURO.
- Überschreitung der angegebenen Personenzahl (§3) mit 500,- bis 1.000,- EURO.
- Sachsen-Anhalt hat 12 bußgeldrelevante Verstöße bezüglich im Zusammenhang mit der 3. SARS-CoV-2 EindV im Land Sachsen-Anhalt
- Die Verstöße alle aufzuführen möchte ich mir sparen, aber in Sachsen-Anhalt ist man mit mindestens 250,- EURO dabei. Die Geldstrafen gehen bis 25.000,- EURO.
- Einen Link zum Bußgeldkatalog gibt es unter https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/Bussgeldkatalog_2.4.20.pdf