Meine Auszeit – Die Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2023 von Birk Karsten Ecke

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Meine Auszeit – Die Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Diejenigen, die während der Zeit der Erwerbstätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, sind im Falle einer Auszeit fein raus. Sie lassen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das gilt übrigens auch für Besserverdiener, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert haben. Der Beitrag zur Krankenversicherung richtet sich in diesem Falle nach dem Einkommen. Wer kein Einkommen hat, zahlt nur den monatlichen Sockelbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte zahlen weiter einem dem Alter entsprechenden weitaus höheren Betrag. Das ist aus meiner Sicht auch gerecht, denn diese Leute haben sich ja aus dem Sozialsystem ausgeklinkt, als sie gut verdient haben.

Reisen ist das Einzige, das man kaufen kann und das einen dennoch reicher macht.

Externe Links:

Versicherungsschutz im Ausland – BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html

Kurzinformation: Ausübung von Hoheitsgewalt auf Schiffen und Flugzeugen – Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/resource/blob/564230/67914a8fc5ddfb2550dd359e487083c3/WD-2-078-18-pdf-data.pdf

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