Meine Auszeit – Die Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Diejenigen, die während der Zeit der Erwerbstätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, sind im Falle einer Auszeit fein raus. Sie lassen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das gilt übrigens auch für Besserverdiener, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert haben. Der Beitrag zur Krankenversicherung richtet sich in diesem Falle nach dem Einkommen. Wer kein Einkommen hat, zahlt nur den monatlichen Sockelbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte zahlen weiter einem dem Alter entsprechenden weitaus höheren Betrag. Das ist aus meiner Sicht auch gerecht, denn diese Leute haben sich ja aus dem Sozialsystem ausgeklinkt, als sie gut verdient haben.