Eine Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Diejenigen, die während der Zeit der Erwerbstätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, sind im Falle einer Auszeit fein raus. Sie lassen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das gilt übrigens auch für Besserverdiener, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert haben. Der Beitrag zur Krankenversicherung richtet sich in diesem Falle nach dem Einkommen. Wer kein Einkommen hat, zahlt nur den monatlichen Sockelbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte zahlen weiter einem dem Alter entsprechenden weitaus höheren Betrag. Das ist aus meiner Sicht auch gerecht, denn diese Leute haben sich ja aus dem Sozialsystem ausgeklinkt, als sie gut verdient haben.
Reisen ist das Einzige, das man kaufen kann und das einen dennoch reicher macht.
Über den Autor dieses Artikels
Birk Karsten Ecke
¦¦ Ich interessiere mich für die Fotografie und die jüngere Geschichte Europas.
¦¦ Die Insel Rügen ist mein Lieblingsort in Deutschland.
¦¦ Meine bevorzugten Reiseziele sind die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.
Externe Links:
Versicherungsschutz im Ausland – BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
Kurzinformation: Ausübung von Hoheitsgewalt auf Schiffen und Flugzeugen – Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/resource/blob/564230/67914a8fc5ddfb2550dd359e487083c3/WD-2-078-18-pdf-data.pdf